Spätestens, seit die EU-Kommission bekannt gegeben hat, dasssie Energie aus Gas und Atomkraft unter bestimmtenVoraussetzungen als „grün“ einstufen wird, ist EU-Taxonomieein bekannter Begriff. Doch was steckt dahinter und welcheAuswirkungen hat es auf mittelständische Unternehmen?
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ugegeben der Begriff EU-Taxonomie ist zuerst etwas sperrig. Er ist jedochzentraler Bestandteil des „europäischer Grünen Deals“ mit dem die Euro-päische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden möchte.
Was bedeutet EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung, umgrüne oder nachhaltige Wirtschaftstätigkeiteninnerhalb der EU allgemeingültig zu klassifi-zieren. Sie definiert für viele Wirtschaftsberei-che Nachhaltigkeitskriterien. Das Ziel ist es fürden Begriff „Nachhaltigkeit" klare Regeln undRahmenbedingungen zu schaffen. Dadurchsoll eine Beurteilung, ob Unternehmen nach-haltig oder umweltfreundlich wirtschaften,leichter werden. Sie will kurzgesagt prüfen, ob
und unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstä-tigkeit einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur An-passung an den Klimawandel leistet. Zudem soll dieneue Verordnung die Transparenz im Bereich Nach-haltigkeit stark erhöhen, wie die Ernst & YoungWirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammenfasst.Eine, im Sinne der EU-Taxonomie, nachhaltige Wirt-schaftstätigkeit muss dann bestimmte Mindeststan-dards mit Blick auf internationale Lieferketten, Bio-diversität, Schutz der Wassersysteme, den Übergangzu einer Kreislaufwirtschaft und Vermeidung vonUmweltverschmutzung erfüllen.
Auf wen wirkt sich die Verordnung aus?
Die EU-Taxonomie hat laut einer Analyse der KPMG AG Wirtschafts-prüfungsgesellschaft direkte Auswirkungen auf Banken, Versichererund Asset Manager, aber auch auf Kreditnehmer, große und mittel-ständische Unternehmen sowie Regulatoren und Gesetzgeber.
Klare Regeln, was als „grüne“ Investition gilt, werden erstmals durchdie EU-Taxonomie definiert. Dadurch werden eindeutige Vorgaben inHinblick auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte fürFinanzmarktakteure eingeführt. Das soll zu einer ökologischen Wirt-schaft führen und die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit starkerhöhen.
Auch auf mittelständische Unternehmenwird die EU-Taxonomie Auswirkungenhaben. Im Rahmen der CorporateSustainability Reporting Directive (CSRD)werden verschärfte Standards bei derNachhaltigkeitsberichterstattung auf einegrößere Anzahl von Unternehmen zu-kommen. Außerdem sollen die Banken beider Vergabe von Krediten die Vorgabender EU-Taxonomie anwenden, was Aus-wirkungen auf die Mittelstandsfinanzie-rung haben wird. Auch Lieferanten wer-den deutlich betroffen sein. Denn größereUnternehmen werden verstärkt Nachhal-tigkeitskennzahlen bei ihnen abfragen.
Europäischer Grüner Deal
Der Klimawandel ist eine existenzielle Bedrohung, die dieganze Welt, auch Europa betrifft. Mit dem europäischenGrünen Deal will die Europäische Union den Übergang zueiner modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbs-fähigen Wirtschaft schaffen. Die konkreten Ziele fasst dieeuropäische Kommission zusammen:
-bis 2050 kein Ausstoß von Netto-Treibhausgasen
-Abkopplung des Wachstums von Ressourcennutzung
-niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lassen
Die „Corporate Die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstat-tung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) be-kommt mit Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) einUpdate. Die neue Richtlinie soll mit anderen EU-Regulie-rungen des European Green Deals übereinstimmen.
Ziel ist es, Investitionsströme aus dem Finanzsektor annachhaltige Unternehmen zu fördern. Das soll einen Beitragzur Verpflichtung der EU, bis 2050 CO2-neutral zu werden,leisten.
Die Regelungen sollen nach dem aktuellen Zeitplan ab dem01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten.