EU-Taxonomie

Was steckt dahinter?

EU-Taxonomie:

Spätestens, seit die EU-Kommission bekannt gegeben hat, dass sie Energie aus Gas und Atomkraft unter bestimmten Voraussetzungen als „grün“ einstufen wird, ist EU-Taxonomie ein bekannter Begriff. Doch was steckt dahinter und welche Auswirkungen hat es auf mittelständische Unternehmen?

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ugegeben der Begriff EU-Taxonomie ist zuerst etwas sperrig. Er ist jedoch zentraler Bestandteil des „europäischer Grünen Deals“ mit dem die Euro- päische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden möchte.

Was bedeutet EU-Taxonomie?


Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung, um grüne oder nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifi- zieren. Sie definiert für viele Wirtschaftsberei- che Nachhaltigkeitskriterien. Das Ziel ist es für den Begriff „Nachhaltigkeit" klare Regeln und Rahmenbedingungen zu schaffen. Dadurch soll eine Beurteilung, ob Unternehmen nach- haltig oder umweltfreundlich wirtschaften, leichter werden. Sie will kurzgesagt prüfen, ob

und unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstä- tigkeit einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur An- passung an den Klimawandel leistet. Zudem soll die neue Verordnung die Transparenz im Bereich Nach- haltigkeit stark erhöhen, wie die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammenfasst. Eine, im Sinne der EU-Taxonomie, nachhaltige Wirt- schaftstätigkeit muss dann bestimmte Mindeststan- dards mit Blick auf internationale Lieferketten, Bio- diversität, Schutz der Wassersysteme, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung erfüllen.


Auf wen wirkt sich die Verordnung aus?


Die EU-Taxonomie hat laut einer Analyse der KPMG AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft direkte Auswirkungen auf Banken, Versicherer und Asset Manager, aber auch auf Kreditnehmer, große und mittel- ständische Unternehmen sowie Regulatoren und Gesetzgeber.


Klare Regeln, was als „grüne“ Investition gilt, werden erstmals durch die EU-Taxonomie definiert. Dadurch werden eindeutige Vorgaben in Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte für Finanzmarktakteure eingeführt.  Das soll zu einer ökologischen Wirt- schaft führen und die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit stark erhöhen.


Auch auf mittelständische Unternehmen wird die EU-Taxonomie Auswirkungen haben. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden verschärfte Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine größere Anzahl von Unternehmen zu- kommen. Außerdem sollen die Banken bei der Vergabe von Krediten die Vorgaben der EU-Taxonomie anwenden, was Aus- wirkungen auf die Mittelstandsfinanzie- rung haben wird. Auch Lieferanten wer- den deutlich betroffen sein. Denn größere Unternehmen werden verstärkt Nachhal- tigkeitskennzahlen bei ihnen abfragen.

Europäischer Grüner Deal

Der Klimawandel ist eine existenzielle Bedrohung, die die ganze Welt, auch Europa betrifft. Mit dem europäischen Grünen Deal will die Europäische Union den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbs- fähigen Wirtschaft schaffen. Die konkreten Ziele fasst die europäische Kommission zusammen:

-bis 2050 kein Ausstoß von Netto-Treibhausgasen

-Abkopplung des Wachstums von Ressourcennutzung

-niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lassen

Nachhaltigkeit stark erhöhen.“

 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die EU-Taxonomie soll die

Transparenz im Bereich

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)uropäischer Grüner Deal

Die „Corporate Die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstat- tung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) be- kommt mit Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ein Update. Die neue Richtlinie soll mit anderen EU-Regulie- rungen des European Green Deals übereinstimmen.

Ziel ist es, Investitionsströme aus dem Finanzsektor an nachhaltige Unternehmen zu fördern. Das soll einen Beitrag zur Verpflichtung der EU, bis 2050 CO2-neutral zu werden, leisten.

Die Regelungen sollen nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten.

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